
Güntensperger Storen GmbH, Baar — Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Güntensperger Storen GmbH (nachfolgend «Unternehmen») gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Unternehmen schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragsabschluss und Offerte
Offerten des Unternehmens sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführungsbeginn zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang umfasst Beratung, Verkauf, Montage und Reparatur von Sonnenstoren, Rollläden, Fensterläden, Lamellenstoren, Markisen, Insektenschutz sowie Innenbeschattungen. Der konkrete Umfang ergibt sich aus der schriftlichen Offerte und der Auftragsbestätigung.
§ 4 Preise und Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Transport-, Liefer- und Montagekosten werden separat ausgewiesen, sofern nicht anders vereinbart.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 Prozent gemäss Art. 104 OR sowie allfällige Mahn- und Betreibungskosten in Rechnung gestellt. Das Unternehmen behält sich vor, eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent der Auftragssumme zu verlangen.
§ 6 Liefer- und Montagetermine
Liefer- und Montagetermine werden nach bestem Wissen vereinbart, gelten jedoch nicht als Fixtermine im Sinne von Art. 108 OR, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Verzögerungen aus höherer Gewalt, Lieferengpässen beim Hersteller oder anderen vom Unternehmen nicht zu vertretenden Gründen begründen keinen Schadenersatzanspruch.
§ 7 Abnahme und Mängelrüge
Nach Fertigstellung der Montage ist der Kunde verpflichtet, das Werk innert angemessener Frist zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innert 7 Tagen, schriftlich zu rügen (Art. 367 OR). Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu melden.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
Das Unternehmen gewährleistet während zwei Jahren ab Abnahme die vertragskonforme Ausführung der Arbeiten (Art. 371 Abs. 1 OR). Auf Materialien gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller. Ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung, normale Abnutzung oder nicht autorisierte Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl des Unternehmens Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
§ 9 Haftung
Das Unternehmen haftet für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Personenschäden.
§ 10 Datenschutz, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für die Bearbeitung von Personendaten gilt die Datenschutzerklärung unter www.guentenspergerstoren.ch/datenschutz. Auf diese AGB und den gesamten Vertrag findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baar (Kanton Zug), vorbehalten zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.